Hinweise zu Spendenbescheinigungen

Damit Sie Ihre Spende steuerlich geltend machen können, verlangt das Finanzamt je nach Höhe unterschiedliche Nachweise.

- Liegt der gespendete Betrag bei maximal 300 Euro, reicht ein sogenannter vereinfachter Spendennachweis aus. In diesem Fall genügt beispielsweise ein Kontoauszug, ein Überweisungsbeleg oder eine entsprechende Buchungsbestätigung.

- Sobald die Spendensumme im Kalenderjahr mehr als 300 Euro beträgt, ist eine offizielle Spendenbescheinigung erforderlich. Ab einem Betrag von 300,01 Euro stellen wir diese automatisch aus und senden sie Ihnen ohne weitere Aufforderung zu.

- Alle Spendenbescheinigungen werden von uns spätestens bis Mitte Februar des Folgejahres an Sie verschickt.